Gruscheln mit StudiVZ

Vermarktung von persönlichen Daten bei StudiVZ

Verfasst von: centimbu in: September 10, 2008

Nach dem Verkauf der Plattform an die Holtzbrinck-Gruppe wurde im Dezember 2007 die Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angekündigt und an die einzelnen Nutzer verschickt. Die Nutzer konnten den neuen Bedingungen bis zum 9. Januar 2008 zustimmen, um die Plattform weiterhin zu nutzen. Nutzern, die ihre Zustimmung verweigerten, wurde der Account gesperrt und erst wieder zugänglich gemacht, wenn eine Zustimmung bis Anfang März 2008 erteilt wird. Die neuen AGB räumen StudiVZ die Möglichkeit zur Personalisierung von Werbeinhalten ein. Dies ermöglicht es Werbekunden, Nutzern auf Basis ihrer Interessen angepasste Werbeinformationen – auch über andere Kommunikationskanäle – zuzustellen. Datenschützer kritisierten dieses Vorgehen scharf, denn ist die Zugriffsberechtigung erst einmal erteilt, war es laut dem ersten Entwurf der AGB nachträglich kaum noch möglich, die Vermarktung der Daten einzuschränken. Mit der zweiten, überarbeiteten Version wurde dies teilweise wieder zurückgenommen, so dass ein Widerspruch gegen personalisierte Werbung auch bei Verbleib im StudiVZ möglich ist. Den aktuellen AGB zufolge können Benutzerprofile – entgegen der Berichterstattung in manchen Medien – auch wieder vollständig gelöscht werden. Die Pläne von StudiVZ lösten Diskussionen unter Nutzern und in den Medien aus, in deren Verlauf das Unternehmen versuchte, die schwerwiegendsten Kritikpunkte zurückzunehmen

Die erwähnten Änderungen der AGB im Dezember 2007 erfolgten nach Angaben der Geschäftsführung von studiVZ auch aus ermittlungstechnischen Gründen: Der Kriminalpolizei und Landeskriminalämtern werden angeforderte persönliche Nutzerdaten übermittelt, sofern diese Rechtsverstöße vermuten und zum Beispiel Klarnamen der Nutzer wünschen, um weitere Untersuchungen durchführen zu können. Dabei werden nur die Nutzungsdaten derjenigen gespeichert, die der Speicherung Ihrer Daten nicht widersprochen haben, wie der Geschäftsführer von studiVZ, Marcus Riecke, ausführt: „Wir stehen da zwischen den Fronten. Auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite die Ermittler. Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschieden. Die Kripo- und LKA-Beamten verlangen aber genau diese Daten von uns, die wir laut Datenschützern nicht speichern dürfen. Deshalb haben wir die Nutzer der Speicherung der Nutzungsdaten zustimmen lassen. […] Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.“[18] Ob sich daraus vorauseilender Gehorsam ableiten lässt, ist interpretationswürdig

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